Am 5. November 2025 habe ich beim Oberlandesgericht Brandenburg einen formellen Antrag eingereicht und das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei habe ich drei Sachverhalte zur Prüfung vorgelegt. Dieser Schritt zeigt mein Vertrauen in den Rechtsstaat sowie mein Bekenntnis zu Transparenz, Fairness und verfassungsmäßigen Verfahren. Er ist nicht konfrontativ; vielmehr handelt es sich um eine respektvolle und rechtmäßige Ausübung demokratischer Rechte und der Achtung der Menschenwürde.


